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Private Kfz-Nutzung: Fällt der Bruttolistenpreis? 07.09.2011
Kategorien: Pressemeldungen | Kommentare: 0Wenn kein Fahrtenbuch geführt wird, ist die private Nutzung eines Kraftfahrzeugs, das zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird, mit monatlich ein Prozent des Bruttolistenpreises bei Erstzulassung zu besteuern.