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Häusliches Arbeitszimmer: Nicht immer eine Steueroase Internationales 20.12.2010

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DASV, 9.12.2010. Das häusliche Arbeitszimmer „war schon immer ein beliebtes Streitobjekt zwischen Finanzamt und Steuerzahlern“, weiß Dr. Ferdinand Rüchardt, Vorstandsmitglied bei Ecovis. Seit 1996 hat der deutsche Gesetzgeber zudem die Möglichkeiten, die Kosten für das Heimbüro als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend zu machen, sukzessive eingeschränkt. Seit dem 1. Januar 2007 ging dies nur noch, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit bildet. Diese Einengung gehe zu weit, urteilte Anfang Juli das Bundesverfassungsgericht (Aktenzeichen: 2 BvL 13/09).



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