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Betriebsfeiern und Betriebsausflüge: Achtung, Umsatzsteuerfalle 20.12.2010

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Advent, das ist nicht nur Plätzchen backen, über Weihnachtsmärkte bummeln und Geschenke für die Lieben einkaufen, sondern auch die hohe Zeit betrieblicher Geselligkeit. Landauf, landab laden Firmen und Freiberufler ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur (Vor-)Weihnachtsfeier. Wenn sie dann nach dem üblichen Jahresrück- und -ausblick des Chefs gemütlich beisammen sitzen und es sich bei Speis’ und Trank gut gehen lassen, denkt wohl kaum jemand an die steuerlichen Probleme, die damit verbunden sind. Selbst vielen Arbeitgebern ist nicht bewusst, dass sie, wenn sie nicht aufpassen, für die Feier sogar Umsatzsteuer abführen müssen.



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