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Alle Jahre wieder – ein Weihnachtsmärchen 22.12.2009
Kategorien: Pressemeldungen | Kommentare: 0Berlin, 22. Dezember 2009 – Schon im Koalitionsvertrag schmückte sich die neue Bundesregierung mit fremden Federn: Sie schrieb sich die Steuerentlastungen in Milliardenhöhe zu, die ab dem 1. Januar 2010 die erweiterte Abzugsfähigkeit der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bringen soll. An den schon im Sommer 2009 von der Vorgängerkoalition beschlossenen Neuregelung wolle man „festhalten“. Unterschlagen wird dabei, dass die neue wie die alte Regierung damit nur einem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts gefolgt sind, das die bisherige Begrenzung für verfassungswidrig erklärt hatte. Allerdings führt das so genannte Bürgerentlastungsgesetz auch dazu, dass in vielen Fällen andere „sonstige Vorsorgeaufwendungen“, wie zum Beispiel für Unfall-, Haftpflicht- oder vor 2005 abgeschlossene Lebensversicherungen, überhaupt nicht mehr als Sonderausgaben abgesetzt werden können. Das kann nämlich dann passieren, wenn die abzugsfähigen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge das Limit von 2.800 Euro für Selbstständige, die diese voll selbst tragen, und 1.900 Euro für die meisten Lohn- und Gehaltsempfänger, die einen Arbeitgeberanteil dazu oder Beihilfen für die Krankheitskosten erhalten. Dass die „anderen sonstigen Vorsorgeaufwendungen“ ganz unberücksichtigt bleiben, hat das Bundesverfassungsgericht indes „nicht verlangt und vermutlich auch nicht gewollt“, meint Ecovis-Vorstand Professor Dr. Peter Lüdemann. Zwar gibt es jetzt, damit sich niemand schlechter stellen soll, eine so genannte erweiterte Günstigerprüfung, sprich: einen Vergleich mit den bis 2004 geltenden Höchstbeträgen für den Abzug von Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben. „Womit die Verwirrung komplett ist“, so Lüdemann, der aus diesem Anlass seine Gedanken über die Steuerpolitik in ein Märchen gekleidet hat…
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