Ecovis Steuerpolitikbarometer

Information von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten

Alle Jahre wieder – ein Weihnachtsmärchen 22.12.2009

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Berlin, 22. Dezember 2009 – Schon im Koalitionsvertrag schmückte sich die neue Bundes­regierung mit fremden Federn: Sie schrieb sich die Steuerentlas­tungen in Milliardenhöhe zu, die ab dem 1. Januar 2010 die erweiterte Abzugs­fähigkeit der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bringen soll. An den schon im Sommer 2009 von der Vorgängerkoalition beschlossenen Neurege­lung wolle man „festhalten“. Unterschlagen wird dabei, dass die neue wie die alte Regie­rung damit nur einem Auftrag des Bundesverfassungsgerichts ge­folgt sind, das die bisherige Begrenzung für verfassungswidrig erklärt hatte. Allerdings führt das so genannte Bürgerentlastungsgesetz auch dazu, dass in vielen Fällen andere „sonstige Vorsorgeaufwendungen“, wie zum Beispiel für Unfall-, Haftpflicht- oder vor 2005 abgeschlossene Lebensversicherungen, überhaupt nicht mehr als Sonderausgaben abgesetzt werden können. Das kann nämlich dann passieren, wenn die abzugsfähigen Kranken- und Pflege­versicherungsbeiträge das Limit von 2.800 Euro für Selbstständige, die diese voll selbst tragen, und 1.900 Euro für die meisten Lohn- und Gehaltsempfän­ger, die einen Arbeitgeberanteil dazu oder Beihilfen für die Krankheitskosten erhalten. Dass die „anderen sonstigen Vorsorgeaufwendungen“ ganz unbe­rücksichtigt bleiben, hat das Bundesver­fassungsgericht indes „nicht verlangt und vermutlich auch nicht gewollt“, meint Ecovis-Vorstand Professor Dr. Peter Lüdemann. Zwar gibt es jetzt, damit sich niemand schlechter stellen soll, eine so genannte erweiterte Günstigerprü­fung, sprich: einen Vergleich mit den bis 2004 geltenden Höchstbeträgen für den Abzug von Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben. „Womit die Ver­wirrung komplett ist“, so Lüdemann, der aus diesem Anlass seine Gedanken über die Steuerpolitik in ein Märchen gekleidet hat…



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